AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen
für geführte Touren und Workshops von Overlanding4x4.de
Veranstalter
Overlanding4x4.de
Dieter Olowson
Bgm.-Peters-Str. 7
37154 Northeim
E-Mail: oldi@overlanding4x4.de
Telefon: +49 177 6569766
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Overlanding4x4.de, nachfolgend „Veranstalter“, und den Teilnehmern an geführten Touren, Overlanding-Touren, Offroad-Touren, Workshops und vergleichbaren Veranstaltungen, nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“ genannt.
Sie gelten für alle Buchungen, Anmeldungen und Teilnahmen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Charakter der Veranstaltungen
Die vom Veranstalter angebotenen Leistungen sind geführte Touren und Workshops mit eigenem Fahrzeug der Teilnehmer. Es handelt sich nicht um Garantieleistungen für das Erreichen bestimmter Streckenpunkte, Sehenswürdigkeiten oder kultureller Stationen, sondern um geführte Veranstaltungen mit Abenteuer-, Outdoor- und Overlanding-Charakter.
Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass Verlauf, Tempo, Tagesziele und einzelne Programmpunkte unter dem Einfluss äußerer Umstände stehen können. Hierzu zählen insbesondere Wetter, Niederschläge, Erdrutsche, Steinschlag, Hochwasser, Streckensperrungen, behördliche Vorgaben, technische Ausfälle, unpassierbare Passagen, Verkehrslagen, gesundheitliche Vorfälle in der Gruppe sowie sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse.
Der Veranstalter plant deshalb Ausweichstrecken und alternative Abläufe ein. Änderungen des geplanten Tourverlaufs sind nicht nur möglich, sondern bei Overlanding- und Offroad-Touren ausdrücklich Teil des Charakters der Veranstaltung. Eine Garantie für das Anfahren oder Besichtigen bestimmter Orte, Pisten, Passagen oder kultureller Stätten besteht nicht.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung von Veranstaltungen auf der Website, in E-Mails oder in sonstigen Medien stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit seiner Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ab.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande.
4. Mindest- und Höchstteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl einer Tour beträgt 2 Fahrzeuge.
Die maximale Gruppengröße beträgt 7 Fahrzeuge.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die betreffende Tour bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Startdatum absagen. Bereits geleistete Zahlungen auf den Teilnahmebetrag werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
5. Fahrzeuge, Fahrer und Mitfahrer
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich mit eigenem, technisch geeignetem, verkehrssicherem und ordnungsgemäß zugelassenem Fahrzeug.
Der angegebene Grundpreis gilt pro Fahrzeug. Zusätzliche Passagiere können mitgenommen werden. Der Grundpreis erhöht sich dadurch nicht. Zusätzliche individuelle Kosten, insbesondere für Übernachtung, Verpflegung, Eintritte, Fährkosten oder sonstige personenbezogene Ausgaben, tragen die Teilnehmer selbst.
Der Fahrer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und sein Fahrzeug über den gesetzlich erforderlichen Versicherungsschutz verfügt.
6. Hunde
Die Mitnahme von Hunden ist grundsätzlich möglich, sofern diese sozialverträglich, gut erzogen, ohne Maulkorb sicher führbar und in der Lage sind, sich in eine fremde Gruppe störungsfrei zu integrieren.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Mitnahme eines Hundes im Einzelfall abzulehnen oder den Ausschluss eines Hundes zu verlangen, wenn dessen Verhalten, Gesundheitszustand oder sonstige Umstände den Ablauf, die Sicherheit oder das Gruppenklima beeinträchtigen.
Für Hunde, deren Verhalten sowie für alle durch sie verursachten Schäden oder Kosten haftet ausschließlich der jeweilige Halter bzw. der mitführende Teilnehmer.
7. Leistungen des Veranstalters
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, der Buchungsbestätigung und den ausdrücklich schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
Geschuldet ist die Organisation und Durchführung der geführten Tour oder des Workshops einschließlich Führung, Navigation, Gruppenleitung und Auswahl geeigneter Strecken oder Ausweichstrecken nach Ermessen des Veranstalters.
Nicht geschuldet ist eine Garantie für das Befahren bestimmter Streckenabschnitte, das Erreichen bestimmter Tagesziele oder das Aufsuchen bestimmter Orte, Sehenswürdigkeiten oder kultureller Stätten.
8. Nicht im Teilnahmebetrag enthaltene Leistungen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind insbesondere nicht im Teilnahmebetrag enthalten und vom Teilnehmer selbst zu tragen:
- Übernachtungskosten auf Campingplätzen, in Pensionen, Hotels oder sonstigen Unterkünften
- Verpflegung, Getränke und persönliche Ausgaben
- Kraftstoff, AdBlue, Öle, Maut, Fähren, Parkgebühren und sonstige fahrzeugbezogene Betriebskosten
- Reparaturen, Ersatzteile, Wartung, Bergung, Abschleppen und Rücktransport des Fahrzeugs
- Versicherungen jeglicher Art, insbesondere Reise-, Rücktritts-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Kasko- oder Bergungskostenversicherungen
- Eintritte, Gebühren und sonstige individuelle Zusatzkosten
9. Zahlung
Der Teilnahmebetrag ist nach Maßgabe der Buchungsbestätigung auf das vom Veranstalter angegebene Konto zu zahlen.
Kontoverbindung des Veranstalters:
Dieter Olowson
DE66 2625 0001 0000 0670 90
NOLADE21NOM
Der Teilnehmer erhält die Zahlungsdaten mit Buchungsbestätigung oder auf Anfrage per E-Mail.
10. Rücktritt durch den Teilnehmer / Stornokosten
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt soll in Textform erfolgen.
Im Fall des Rücktritts kann der Veranstalter folgende pauschalierte Stornokosten verlangen:
- bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Teilnahmebetrags
- bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnahmebetrags
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des Teilnahmebetrags
Bei späterem Rücktritt, Nichtantritt oder Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer bleibt der volle Teilnahmebetrag geschuldet, soweit der Teilnehmer nicht nachweist, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Absage oder Änderungen durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung vor Beginn absagen, wenn
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
- behördliche Maßnahmen, Grenzschließungen oder Sicherheitslagen entgegenstehen,
- Wetter, Naturereignisse oder sonstige äußere Einflüsse die sichere Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen,
- oder andere Umstände vorliegen, die eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung unzumutbar machen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Streckenführung, Tagesetappen, Treffpunkte, Übernachtungsorte, Programmpunkte und einzelne Streckenabschnitte zu ändern, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich ist.
Solche Änderungen stellen keinen Mangel dar, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
12. Eigenverantwortung und Haftung für das Fahrzeug
Jeder Fahrer nimmt mit eigenem Fahrzeug und auf eigenes Risiko teil. Jeder Fahrer ist allein verantwortlich für:
- den technischen Zustand seines Fahrzeugs,
- dessen Zulassung und Versicherung,
- seine Fahrweise,
- die Wahl seiner Fahrmanöver,
- sowie sämtliche mit seinem Fahrzeug verursachten Schäden.
Jeder Fahrer haftet für sein Fahrzeug vollständig selbst. Dies gilt auch für Schäden an Reifen, Fahrwerk, Karosserie, Unterboden, Anbauteilen, Lack, Verglasung, Technik, Ausrüstung und Gepäck.
Der Veranstalter stellt keine Vollkasko- oder sonstige Fahrzeugversicherung für die Veranstaltung. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob und in welchem Umfang für sein Fahrzeug Versicherungs- oder Kaskoschutz besteht. Gerade bei Offroad-, Overlanding- und Pistenfahrten können Versicherungsleistungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
13. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht für Schäden, die aus dem besonderen Charakter von Offroad-, Overlanding- und Outdoor-Veranstaltungen resultieren, soweit diese trotz ordnungsgemäßer Vorbereitung und zumutbarer Sorgfalt nicht vollständig vermeidbar sind.
14. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese
- den Ablauf erheblich stören,
- Sicherheitsanweisungen missachten,
- sich oder andere gefährden,
- ungeeignete oder nicht verkehrssichere Fahrzeuge einsetzen,
- alkohol- oder drogenbedingt fahruntüchtig sind,
- oder trotz Hinweises den Gruppenablauf erheblich beeinträchtigen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags.
15. Übernachtung, Verpflegung und Nebenkosten
Soweit Unterkünfte, Campingplätze oder andere Leistungen genutzt werden, trägt der Teilnehmer die entsprechenden Kosten selbst, sofern in der Ausschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Dies gilt ebenso für Verpflegung, Getränke und sämtliche laufenden persönlichen oder fahrzeugbezogenen Nebenkosten.
16. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen, auf denen er oder sein Fahrzeug erkennbar sein können, für die Berichterstattung sowie für die Eigenwerbung von Overlanding4x4.de verwendet werden dürfen, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien und in sonstigen Werbemedien.
Der Teilnehmer kann dieser Nutzung vor Veranstaltungsbeginn in Textform widersprechen. Der Veranstalter wird berechtigte Interessen des Teilnehmers angemessen berücksichtigen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Northeim.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.